Antrag: Umstellung der Entwässerungssatzung auf getrennte Erfassung und Abrechung der Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16.04.2002

An den
Vorsitzenden des Ausschusses für
Straßen, Kanäle, Grün, Umwelt
Herrn Wolf Meyer-Ricks
Wittenberger Str. 21

40668 Meerbusch

per Fax an 02132/916-320 ,-321 und -105

19.03.2002




Antrag für die Sitzung des Ausschusses SKGU am 16.04.2002
Umstellung der Entwässerungssatzung auf getrennte Erfassung und Abrechung der Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser


Sehr geehrter Herr Meyer-Ricks,

wir beantragen, dass die Entwässerungssatzung und die Abwassergebührensatzung dahingehend geändert werden, dass Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt abgerechnet werden. Die Verwaltung möge ein Konzept zur Umstellung der entsprechenden Satzungen erarbeiten

Begründung:
Zur Zeit wird die Abwassergebühr in Meerbusch auf der Basis des gelieferten Frischwassers abgerechnet. Es besteht zwar die Möglichkeit, die Abwassergebühren um 50% zu reduzieren, indem das komplette Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück versickert wird. Eine getrennte Abrechnung von Schmutz- und Niederschlagswasser, wie dies im Landeswassergesetz von NRW von 1995 gefordert wird, ist in Meerbusch jedoch nicht vorgesehen.

Diese getrennte Abrechnung erfüllt die Forderungen aus dem Landeswassergesetz und bringt eine größere Gebührengerechtigkeit. Sie bringt zudem den Vorteil, dass die ökologisch sinnvolle Versickerung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück noch stärker und klarer als bisher durch Gebührenentlastung gefördert wird. Langfristig gesehen werden darüber hinaus das Kanalsystem und die Nebenanlagen wie z.B. Regenrückhaltebecken durch eine geringere Zufuhr von Niederschlagswasser entlastet, was einen ökonomischen Vorteil bedeutet.

Die Umstellung auf diese Art der Abwassergebührenerhebung wird selbstverständlich mit einem erheblichen Finanz- und Verwaltungsaufwand verbunden sein. Die Verbesserung der Gebührengerechtigkeit sowie die Rechtssicherheit der Gebührensatzung rechtfertigen jedoch diesen temporären Aufwand. Nicht umsonst haben ca. 170 Städte und Gemeinden in NRW die Umstellung auf eine getrennte Abwassergebührensatzung bereits durchgeführt. Dazu gehören u.a. die uns umgebenden Städte und Gemeinden Krefeld, Düsseldorf, Neuss, Grevenbroich, Dormagen, Willich, Jüchen, Schwalmtal.

Mit freundlichen Grüßen


Gesine Wellhausen
(Fraktionsvorsitzende)

Kopien an alle Ratsfraktionen vorab