Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.06.2007
Herrn Bürgermeister
Dieter Spindler
Stadt Meerbusch
Dorfstraße 20
40667 Meerbusch
per Fax Nr. 02132/916-320 und 321
Meerbusch, 31.05.07
Antrag zur Haupt- und Finanzausschusssitzung am 14.06.2007
Festlegung der Wertgrenze für Investitionen gemäß §14 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit beantragt die FDP Fraktion, die Wertgrenze für Investitionen gem. §14 GemHVO ab dem Haushaltsjahr 2008 für Hochbaumaßnahmen und Straßenbauprojekte auf 100.000 Euro festzulegen und für
andere Investitionen, z.B. Kanalbaumaßnahmen bei 250.000 Euro zu belassen.
Begründung:
In der Sitzung des Rates vom 28.2.2007 wurde die Wertgrenze für alle Investitionen gem. §14 GemHVO auf 250.000 Euro festgelegt.
Nach Auffassung der FDP Fraktion ist diese Grenze insbesondere bei Straßen- und Hochbaumaßnahmen zu hoch angesetzt. Dies hat zur Folge, dass erst bei den Haushaltsberatungen über alle Projekte
unter 250.000 Euro detaillierte Diskussionen stattfinden können. Im Rahmen dieser Beratungen ist es jedoch nicht möglich, umfassend über die einzelnen Projekte zu diskutieren, da Planungen und
Aufstellungen von Bau- und Folgekosten dazu nicht vorliegen. Aus diesem Grund und wegen der Kürze der Zeit können auch Planungsalternativen nicht diskutiert werden.
Da wir unsere Rolle als politische Entscheidungsträger ernst nehmen wollen, sind wir der Auffassung, dass Hochbaumaßnamen und Straßenbauprojekte ab 100.000 Euro Investitionssumme mit sämtlichen
Kosten und Folgekosten und Planungsvarianten im Vorfeld der Haushaltsplanung in den zuständigen Ausschüssen beraten und diskutiert werden müssen. Dadurch könnte der Haushalt konkreter und
schlanker aufgestellt werden und die Ziele des im Mai im Bau- und Umweltausschuss vorgestellten Bauinvestitionscontrollings umfassender verfolgt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gesine Wellhausen Wolf-Meyer Ricks
(Fraktionsvorsitzende) (Vors. des Bau- und Umweltausschusses)