Antrag: Energetisch und ökologisch optimierte Energieversorgung des Ostarageländes in Meerbusch- Osterath

Sitzung des Planungs- und Liegenschaftsausschusses am ??

An den Vorsitzenden
des Ausschusses für Planungs- und
Wirtschaftsförderung
Herrn Leo Jürgens
Stadt Meerbusch
 
40667 Meerbusch

Per Fax.-Nr. 02132/916-320 und 916-321 und E-Mail

Meerbusch, 10.03.2009




Energetisch und ökologisch optimierte Energieversorgung des Ostara – Baugeländes in Meerbusch Osterath


Sehr geehrter Herr Jürgens,

Die FDP-Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen,
   
a) ein Konzept für eine energetisch optimierte Energieversorgung des Ostara-Geländes (Bebauungsplan Nr. 266) mit KWK – Anlagen und unter Verwendung ausschließlich erneuerbarer Energien zu entwickeln und

b) Vorschläge zu unterbreiten, ob und inwieweit dieses Konzept verbindlich in den Bebauungsplan Nr.266 und/oder in den städtebaulichen Vertrag mit dem Investor des Baugeländes integriert werden kann.

Das vom Rat im Jahre 2007 beschlossene Klimaschutzkonzept ist lückenhaft, insbesondere fehlt – wie von uns Ende letzten Jahres beantragt – aber von CDU und SPD unverständlicherweise abgelehnt – ein systematisches Klimaschutz- und Energieeffizienzmanagement. Das Ostara – Gelände bietet sich als Modell für eine CO2-sparende und energieeffiziente Siedlungsentwicklung geradezu an. Sie sollte insbesondere bestehen aus

  • einem Energieversorgungskonzept mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen vorrangig unter Verwendung regenerativer Brennstoffe


      und

  • bauleitplanerischen Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere von Solarenergie.


Die KWK-Technik, die in Deutschland leider noch immer ein Schattendasein fristet, anders als z.B. in Dänemark mit einem 50%igen Anteil an der Energieversorgung, ermöglicht eine wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Umwandlung von Primärenergie in sekundäre Energieformen wie Wärme und Elektrizität. Optimal wäre dabei der Einsatz von regenerativen Brennstoffen. Hinzu kommt, dass sich durch das Ende letzten Jahres novellierte KWK-Gesetz (KWK – 2009) deutlich verbesserte wirtschaftliche Anreize für die Kraft-Wärme-Kopplung ergeben. So wird ab 2009 der insgesamt durch eine neue KWK-Anlage erzeugte Strom, auch der selbstgenutzte Strom, mit einem Bonus von 5,11 €/kWh für 10 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage vergütet.

Die bisher positiven Ergebnisse über Solaranlagen (privat oder betrieblich) in Meerbusch sind allgemein bekannt

Mit freundlichen Grüßen

 
Gesine Wellhausen
(Fraktionsvorsitzede)